AGBs/Kursgebühren/Rücktritt/Stornierung/Nicht Teilnahme:

 

Die Teilnehmer verpflichten sich laut Präventionsmaßnahme § 20 zu einer 80%-igen Kursteilnahme. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt werden, besteht kein Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung für die Krankenkasse. Eine Auszahlung oder das Nachholen von nicht in Anspruch genommenen Kurseinheiten ist nicht möglich. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die  Möglichkeiten der  Rückerstattung.

Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie zur letzten Kurseinheit

 

Rücktritt:

Kursgebühren:

Das Entgelt für die Präventionsmaßnahme ist nach Vertragsabschluss innerhalb von 10 Tagen fällig. Bei allen Stornierungen bis Kursstart wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 € fällig.

Bei einer Stornierung ab Beginn des Kurses aus persönlichen Gründen oder weniger als 8 Trainingseinheiten, sowie Nichterscheinen ist der Kurs selbst zu zahlen.

Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme ist eine schriftliche Abmeldung erforderlich. Zusätzlich bei krankheitsbedingten Absagen bitten wir um Vorlage eines Attestes.

Bei Rücktritt werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:

1. Eine Abmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn ist kostenfrei.

2. Bei allen Stornierungen bis Kursstart sind 50% der Kursgebühr fällig (eine Bearbeitungsgebühr von 20 € ist inbegriffen)

3. Ab Kursbeginn müssen die vollen Kursgebühren gezahlt werden.

4.Bei krankheitsbedingtem Rücktritt während des Kurses bitten wir um Vorlage eines Attestes. Nicht in Anspruch genommene Kurseinheiten können dann nachgeholt werden.

 

Ausbildung/ Fortbildung:

Fortbildungspunkte:

Ich haben nach sorgfältiger Üerprüfung der Angebote, die im Rahmen der Fortbildungspflicht für Physiotherapeuten, Masseure und Bademeister, Ergotherapeuten und Logopäden anerkennungsfähig sind, auf die Zulassungskriterien hin geprüft und mit Punkten belegt. Diese sind in den entsprechenden Fortbildungen gekennzeichnet. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass noch keine einheitliche Entscheidung auf Spitzenverbandsebene über die potenzielle Anerkennung bezüglich Fortbildungspunkten von Kursen getroffen wurde und ich keine Garantie geben kann.

Siehe Anlage 4, §125 Zulassung Heilmittelerbringer.

 

Fördermöglichkeit : Bildungsscheck AGB:

Sollten Bildungsschecks abgelehnt werden, tritt entweder der Teilnehmer selbst, oder der Betrieb, der den Bildungsscheck seinem Mitarbeiter zur beruflichen Fort/Weiterbildung aushändigt, für die fehlenden Kosten ein.

Die Rechnung wird dann neu erstellt.